Eine starke Gemeinschaft · Solingen Burg
Freiwillige Feuerwehr
Förderverein
Sei ein Teil von uns.
Unsere Mission
Wir setzen uns täglich für den Schutz unserer Gemeinde ein – mit Herz, Einsatz und modernstem Equipment.
Mitglied werden
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft. Als Fördermitglied unterstützen Sie aktiv den Brandschutz vor Ort.
Aktuelles
Neuigkeiten, Veranstaltungen und Berichte direkt aus dem Einsatzalltag unserer Feuerwehr Solingen Burg.
Löscheinheit 8 · Solingen Burg
Die Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Solingen – Löscheinheit 8 – schützt rund um die Uhr Leben und Sachwerte in Solingen Burg.
Was wir tun
Unsere Aufgaben
Brandbekämpfung
Ob Wohnungsbrand, Fahrzeugbrand oder Waldbrand – wir sind mit modernster Ausrüstung und ausgebildeten Kräften sofort zur Stelle, um Feuer zu bekämpfen und Menschen zu retten.
Technische Hilfeleistung
Bei Verkehrsunfällen, Sturmschäden oder eingeklemmten Personen übernehmen wir die technische Rettung – schnell, sicher und professionell.
First Responder
Als First Responder sind wir oft noch vor dem Rettungsdienst vor Ort und leisten lebensrettende Erstversorgung bei medizinischen Notfällen in Solingen Burg.
Unser Fuhrpark
Fahrzeuge
Unsere Wurzeln
Geschichte
Inhalt folgt
Wann wurde die Wache gegründet? Welche Meilensteine gibt es? Schickt uns eure Geschichte – wir gestalten daraus eine ansprechende Timeline.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Aufnahmeerklärung
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und unterstützen Sie das Ehrenamt. Schon ab 15 € im Jahr leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den Brandschutz in Solingen Burg.
Warum Mitglied werden?
Der Gedanke des Fördervereins ist es, die Feuerwehr über die DIN-Vorschriften hinaus auszurüsten und dadurch die Effektivität in der Brandbekämpfung, in der schnellen medizinischen Hilfe (First Responder), der Ausbildung und der technischen Hilfeleistung zu steigern.
Alle Einnahmen und Spenden werden ausschließlich für die Freiwillige Feuerwehr Solingen (Löscheinheit 8) verwendet und so direkt zum Wohl der Bevölkerung eingesetzt.
Beitrittserklärung
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Förderverein zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Burg e. V.
Per Post senden an
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
In der Planke 3
42659 Solingen
1. Vorsitzende
Janine Straßburg
E-Mail folgt
Telefon folgt
2. Vorsitzender
Tobias Schulz
E-Mail folgt
Telefon folgt
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Unsere Satzung
Die rechtliche Grundlage unseres Vereins – beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 15. Februar 2017.
Inhalt
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V."
- Der Verein hat seinen Sitz in Solingen.
- Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Vereinszweck
- Der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V. mit Sitz in Solingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Brandschutzes, Katastrophenschutz, Rettungswesen, Umweltschutz und die Mittelbeschaffung für andere Körperschaften.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung und Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Solingen Burg („Löscheinheit 8") durch:
- A) ideelle und materielle Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr Solingen Burg
- B) die soziale Fürsorge der Feuerwehrmitglieder
- C) die Betreuung der Jugendfeuerwehr und der Bambini-Feuerwehr
- D) Förderung der Alterskameraden
- E) Förderung des gegenseitigen Zusammenwirkens mit überörtlichen Feuerwehren und Feuerwehrfördervereinen
- F) Förderung des Feuerwehrmusikwesens
- G) die Beratung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Umweltschutzes
- H) Zusammenarbeit mit privaten, öffentlichen, politischen und konfessionellen Organisationen zur Förderung des Gemeinschaftslebens und indirekte Erhöhung der Sicherheit in der Gemeinde
- Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
- Die Vereinsämter sind grundsätzlich Ehrenämter.
§ 3 Mittel
- Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden insbesondere aufgebracht durch:
- a) jährliche Mitgliedsbeiträge
- b) Geld- und Sachspenden
- c) sonstige Zuwendungen
§ 4 Mitglieder
- Mitglieder des Vereins können sein:
- a) Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder)
- b) ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder)
- c) fördernde Mitglieder
- d) Ehrenmitglieder
Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten.
Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein durch finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat.
- Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter nachweisen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben. Erworben wird die Mitgliedschaft mit Aushändigung oder Übersendung einer schriftlichen Bestätigung darüber, dass die Beitrittserklärung angenommen ist.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Vorstand.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet:
- a) mit dem Tod des Mitglieds
- b) durch Austritt
- c) durch Streichung von der Mitgliederliste
- d) durch Ausschluss
- Der Austritt ist dann wirksam, wenn er dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt worden ist.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte dem Verein mitgeteilte Mitgliederanschrift gerichtet sein. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind.
- Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.
- Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat eingelegt sein.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 9 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
- a) dem Vorsitzenden
- b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
- c) dem Schriftführer
- d) dem Kassenwart
- e) dem Pressesprecher
- Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Der Vorsitzende ist in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
§ 10 Zuständigkeit des Vorstands
- Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
- a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung
- b) Einberufung der Mitgliederversammlung
- c) Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- d) Verwaltung des Vereinsvermögens
- e) Erstellung des Jahres- und Kassenberichts
- f) Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
- g) Beschlussfassung über Ehrungen und Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide sind einzelvertretungsbefugt.
- Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.
§ 11 Sitzung des Vorstands
- Für die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher, einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Über die Sitzung des Vorstands ist ein Protokoll aufzunehmen, das Ort, Zeit, Teilnehmer, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthält.
§ 12 Kassenführung
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden geleistet werden. Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern zu prüfen und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
§ 13 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- a) Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands
- b) Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags
- c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprüfer
- d) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins
- e) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt.
- Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.
- Jedes Mitglied kann bis spätestens 2 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.
- Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder erschienen ist.
- Soweit die Satzung nichts Anderes bestimmt, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
- Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
- Der Vorsitzende kann weitere Personen, Behörden und Organisationen einladen und ihnen das Wort erteilen.
§ 15 Ehrungen
An Personen, die sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann:
- 1. eine besondere öffentliche Belobigung ausgesprochen werden
- 2. die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden
§ 16 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für das Feuerwehrwesen zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 15. Februar 2017 beschlossen und der Stadt Solingen, dem Finanzamt zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit sowie dem Registergericht zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Das Team
Die Menschen hinter dem Förderverein – engagiert, ehrenamtlich, aus Überzeugung.
Inhalt folgt
Schickt uns Namen, Rollen und optional Fotos der Teammitglieder – dann füllen wir diese Seite mit Leben.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Wir sind Einsatzbereit
am Tag
die Woche
im Jahr
Solingen Burg
Wir helfen in Solingen,
wenn Sie uns brauchen
Jedes Jahr leisten wir bei zahlreichen Einsätzen unseren Beitrag – für Ihre Sicherheit, für unsere Gemeinschaft.
Unser Motto
Freiwillige Feuerwehr
Für mich · Für alle
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den Brandschutz und die Sicherheit in Solingen Burg.
Freiwillige Feuerwehr Solingen Burg
Helfer werden
immer gesucht
Bring dich ein – für deine Gemeinschaft, für Solingen Burg, für alle.
Dein Einstieg
Schon mal mit dem Gedanken gespielt?
War es ein Kindheitstraum, bei der Feuerwehr einzutreten? Kein Thema! Jetzt sind Sie erwachsen, voller Energie und Neugier, bereit zu helfen und interessieren sich für Technik?
Dann kommen Sie einfach mal unverbindlich bei uns vorbei!
Wann & Wo
Komm einfach vorbei
Löscheinheit Burg
In der Planke 8
42659 Solingen
Bereit für den ersten Schritt?
Werde Fördermitglied oder komm einfach montags vorbei – wir freuen uns auf dich!
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Neuigkeiten
Aktuelle Berichte, Termine und Veranstaltungen aus dem Feuerwehralltag in Solingen Burg.
Osterfeuer Burg feuert 2026
Wir haben dieses Mal unser Osterfeuer auf Schloss Burg veranstaltet. Es war eine tolle Atmosphäre und ein klasse Ausblick.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Kontakt
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns über jede Unterstützung und jede Anfrage.
Anschrift
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
In der Planke 3
42659 Solingen
1. Vorsitzende
Janine Straßburg
E-Mail folgt
Telefon folgt
2. Vorsitzender
Tobias Schulz
E-Mail folgt
Telefon folgt
Weitere Kontaktdaten folgen
Schickt uns E-Mail-Adressen, Telefonnummern und eventuelle Sprechzeiten – dann ergänzen wir diese Seite vollständig.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
In der Planke 3
42659 Solingen
Vertreten durch
1. Vorsitzende: Janine Straßburg
2. Vorsitzender: Tobias Schulz
Kontakt
E-Mail: wird ergänzt
Telefon: wird ergänzt
Registereintrag
Eingetragen im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal
Registernummer: wird ergänzt
Gemeinnützigkeit
Der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V. ist als gemeinnützig anerkannt.
Steuernummer: wird ergänzt
Finanzamt Solingen
Bankverbindung
Kontoinhaber: Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Bank: Stadt-Sparkasse Solingen
IBAN: DE19 3425 0000 0001 7136 76
BIC: SOLSDE33XXX
Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte: Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Haftung für Links: Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Stand: April 2026 · Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.
In der Planke 3, 42659 Solingen
1. Vorsitzende: Janine Straßburg
2. Vorsitzender: Tobias Schulz
2. Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis.
3. Erhobene Daten & Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Folgende Daten können erhoben werden:
- Mitgliedschaftsantrag: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon, Jahresbeitrag – zur Verwaltung der Vereinsmitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Kontaktanfragen: Name, E-Mail-Adresse – zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- Spenden & Beiträge: Bankdaten (IBAN) – zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und ggf. Ausstellung einer Spendenbescheinigung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
4. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet oder Sie haben ausdrücklich eingewilligt. Auftragsverarbeiter (z. B. IT-Dienstleister) erhalten nur Zugriff auf Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, und sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
5. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Mitgliedsdaten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (in der Regel 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen).
6. Cookies
Diese Website verwendet keine Tracking-Cookies oder externe Analysedienste. Es werden ausschließlich technisch notwendige Funktionen verwendet. Es werden keine Daten an Drittanbieter übermittelt.
7. Ihre Rechte (DSGVO)
Sie haben jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung Ihrer Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.
8. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Nordrhein-Westfalen ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf
www.ldi.nrw.de
9. Externe Dienste
Für die Übermittlung von Kontaktformularen nutzen wir Formspree (formspree.io). Dabei werden die von Ihnen eingegebenen Daten an Server von Formspree übertragen. Die Datenschutzerklärung von Formspree finden Sie unter formspree.io/legal/privacy-policy.
Für Schriftarten nutzen wir Google Fonts (fonts.googleapis.com). Dabei kann Ihre IP-Adresse an Google übertragen werden. Weitere Informationen finden Sie unter policies.google.com/privacy.
Stand: April 2026 · Förderverein Freiwillige Feuerwehr Burg e. V.